Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir nur unsere Mitglieder rechtlich beraten.
Darum fordern Sie bitte unverbindlich unsere Beitrittsunterlagen an.
Die Einhaltung des Datenschutzes ist für uns selbstverständlich.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 10,-- €, der Jahresbeitrag 78,-- €.
Bei Eintritt sind somit insgesamt für ein Jahr 88,--€ durch Banküberweisung oder Barzahlung für ein Jahr zu entrichten.
Für den Fall, dass Ihr Eintritt in den Mieterverein Oldenburg und Umgebung e.V. aufgrund eines aktuellen Mietproblems erfolgt, bitten wir um Verständnis, dass die Aufnahmegebühr und der erste Jahresbeitrag vor Vergabe eines Beratungstermins in unserer Geschäftsstelle durch Banküberweisung oder Barzahlung eingegangen sein müsste.
Eine auf der Beitrittserklärung erteiltes Lastschriftmandat werden wir erst für Folgebeiträge nutzen.
Beim Ausfüllen der Beitrittserklärung bitten wir zu beachten, dass die Mitgliedschaft auf den Namen des auf der Beitrittserklärung unter Name 1 Genannten geführt wird und dieser bei Wegzug aus der gemeinsamen Wohnung die Mitgliedschaft behält. Der unter Name 2 Genannte muss dann eine eigene Mitgliedschaft erwerben, wenn er unsere Leistungen in Anspruch nehmen will.
Unseren Mitglieder gewähren wir kostenlose Rechtsberatung durch erfahrene Juristen. Die Rechtsberatung kann sofort nach Beginn der Mitgliedschaft und Zahlung der Aufnahmegebühr und des ersten Beitrages in Anspruch genommen werden.
Im Beitrag enthalten ist die Mitgliedschaft in der Gruppenrechtsschutzversicherung des Deutschen Mieterbundes. Unsere Mitglieder sind somit gegen das oftmals sehr hohe Kostenrisiko im Falle eines Mietprozesses versichert.
Im Informationsblatt sind die Versicherungsbedingungen für eine Inanspruchnahme der DMB-Rechtsschutzversicherung detalliert aufgeführt.
Die Zusendung der jeden 2. Monat erscheinenden Mieterzeitung ist ebenfalls im Beitrag enthalten.
Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied des Mietervereins Oldenburg und Umgebung e.V. begrüßen zu dürfen.